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Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen - Handlungsempfehlungen in Politik und Praxis

h t t p s : / / w w w . b e h i n d e r t e n b e a u f t r a g t e r . d e / S h a r e d D o c s / D e r B e a u f t r a g t e A k t u e l l / D E / A S / 2 0 2 2 / 2 0 2 2 0 5 1 6 _ G e w a l t s c h u t z . h t m lExterner Link

Was muss getan werden zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe? In einem neuen Papier geben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis. Die Handlungsempfehlungen richten sich gezielt an unterschiedliche Akteur*innen in Politik und Praxis, die ihrer Verantwortung beim Thema Gewaltschutz gerecht werden müssen: von der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Sozialhilfeträger bis hin zu den Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe und ihren Fachkräften. Aber auch die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind in der Pflicht.
Die Handlungsempfehlungen werden in Alltagssprache, Leichter Sprache und in Gebärdensprache angeboten.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Behindertenhilfe, Behinderter, Betreuungseinrichtung, Empfehlung, Fachkraft, Gewalt, Gewaltprävention, Handlungskompetenz, Intervention, Konzept, Mitbestimmung, Opferschutz, Partizipation, Politik, Praxis, Schutzmaßnahme, Selbstbestimmung, Handlungsempfehlung,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Deutsches Institut für Menschenrechte
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌www.behindertenbeauftragter.de
Zuletzt geändert am 17.05.2022

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